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BOWATEC

FAQ zu den Themen Entkalkung und Trinkwasserhygiene

Wenn sich der Boiler mit Kalk zusetzt, benötigen die Heizstäbe mehr Strom zum Aufheizen, sodass der Energieverbrauch steigt. Problematisch sind zudem Kalkablagerungen am Boden des Boilers, denn sie liefern einen guten Lebensraum für Bakterien und Keime.

Die regelmäßige Boilerentkalkung ist demnach sowohl in Hinblick auf dessen Funktionsfähigkeit als auch in Hinblick auf die Wasserhygiene wichtig. Außerdem wirkt sich die Entkalkung positiv auf die Lebenserwartung des Geräts aus und Defekte werden vermieden.

Die Reinigung dauert im Regelfall maximal einen halben Tag. Die exakte Dauer hängt vor allem von der Boilergröße und den Bedingungen vor Ort ab.

Sie sollten Ihren Wasserboiler mindestens alle zwei Jahre durch Bowatec entkalken lassen.

Ja – die gesetzlichen Vorgaben dazu finden Sie in der Trinkwasserverordnung. Die Verpflichtung richtet sich an Trinkwasser-Installationsbetreiber (laut Trinkwasserverordnung „Unternehmer oder sonstige Inhaber von Wasserversorgungsanlagen“), wobei noch unterschieden wird, ob die Trinkwasserabgabe im Rahmen von öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeiten geschieht.

In den meisten Fällen geschieht die Verunreinigung des Trinkwassers durch die eigene Hausinstallation. Darüber hinaus kann das aber auch durch Bakterien und Keime geschehen, die in die Wasserleitungen gelangen.

Legionellen kommen in fast allen Gewässerarten vor und sind in geringer Konzentration auch im Grundwasser enthalten. Die Bakterien gelangen über das Kaltwasser in die Trinkwasseranlage. Ist das Wasser sehr kalt oder sehr heiß, bleibt es bei der geringen Konzentration und es besteht keine Gesundheitsgefahr. Problematisch sind jedoch Temperaturbereiche zwischen 25 °C und 45 °C, denn dann können sich Legionellen sehr schnell vermehren, insbesondere wenn weitere Bedingungen wie veraltete Leitungen oder eine schlechte Leitungswartung hinzukommen.

Eine Gefährdungsanalyse für die Trinkwasserinstallation muss immer dann erfolgen, wenn bei einer Legionellenprüfung der technische Maßnahmenwert von 100 KBE Legionellen in 100 ml Trinkwasser überschritten wird. Grundlage dafür bildet § 16 Absatz 7 Nummer 2 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).

Wie die Gefährdungsanalyse durchzuführen und was beim Ablauf zu beachten ist, steht in den Empfehlungen des Umweltbundesamtes. Wichtig ist in jedem Fall, dass eine umfassende dokumentierte Ortsbegehung stattfindet, bei der die gesamte Trinkwasseranlage überprüft wird. Ziel ist es, alle Gefahren zu ermitteln, die bei der Trinkwasserverteilung in der Anlage entstehen können und das daraus resultierende Hygienerisiko zu bewerten.

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