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BOWATEC

Trinkwasserhygiene: Trinkwasserunter­suchung und Gefährdungsanalyse

Alle Betreiber einer Trinkwasser­versorgungs­anlage (dazu gehören auch sämtliche Hausinstallationen von Mehrfamilienhäusern) sind laut Trinkwasser­verordnung ab dem Wasserzähler für die einwandfreie Trinkwasser­hygiene verantwortlich. Das Trinkwasser muss mittels Probenahme und labortechnischer Untersuchung auf seine Beschaffenheit überprüft werden. Bowatec ist zertifizierter Fachbetrieb für Hygiene und Schutz des Wassers in der Trinkwasserinstallation nach VDI 6023. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Trinkwasserbeprobung Ihrer Wohnanlage. Damit gewährleisten Sie hygienisch einwandfreies Trinkwasser, vor allem im Hinblick auf Legionellen.

Trinkwasserverunreinigungen mit Legionellen

Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise in unserer Umwelt beheimatet sind. Die Konzentration der Legionellen im Wasser hängt vor allem von der Temperatur des Wassers ab. Im Warmwasser haben sie bei Temperaturen zwischen 25 °C und 45 °C optimale Vermehrungsbedingungen.

Die Legionellenvermehrung wird vor allem in Wassersystemen großer Gebäude begünstigt, insbesondere bei folgenden Faktoren:

Ein Infektionsrisiko besteht insbesondere, wenn kleinste, legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) aufgenommen werden. Aerosole entstehen vor allem beim Duschen und überall, wo Wasser fein zerstäubt wird. Das Risiko, an der Legionärskrankheit, dem Pontiac-Fieber oder Ähnlichem zu erkranken, steigt rapide.

Als zertifizierter Fachbetrieb für die Hygiene und Schutz des Trinkwassers nach VDI 6023 steht Ihnen Bowatec in allen Fragen zur Trinkwasseruntersuchung gerne zur Verfügung. Sollten Sie bereits ein Problem bezüglich Trinkwasserhygiene in einer Wohnanlage haben, unterbreiten wir Ihnen gerne einen effizienten Lösungsvorschlag zur Beseitigung.

Gefährdungsanalyse für Trinkwasseranlagen

Mit der Neuregelung durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ werden die Pflichten des Betreibers einer Trinkwasserinstallation bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen festgelegt. Dabei ist gemäß § 16 Absatz 7 Nummer 2 TrinkwV 2001 die Erstellung einer Gefährdungsanalyse von Trinkwasser obligatorisch.

Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasserinstallation (UsI) hat deshalb die Pflicht, bei Bekanntwerden einer Kontamination des Trinkwassers eine Gefährdungsanalyse durch hierfür zugelassenes und zertifiziertes Fachpersonal erstellen zu lassen. Gemäß der Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Trinkwasserverordnung heißt es hierzu:

„Von einer ausreichenden Qualifikation kann dann ausgegangen werden, wenn die betreffende Person ein einschlägiges Studium oder eine entsprechende Berufsausbildung nachweisen kann und fortlaufende spezielle berufsbegleitende Fortbildungen eine weitere Vertiefung erkennen lassen (z.B. Fortbildung nach VDI 6023 (Zertifikat, Kategorie A), Fachkunde Trinkwasserhygiene des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima, DVGW-Fortbildungen zur Trinkwasserhygiene etc.). Die relevanten technischen Regelwerke und zugehörige Kommentierungen müssen dem Sachverständigen in jeweils aktueller Form vorliegen und bekannt sein.“

Alle diese Voraussetzungen erfüllt Bowatec vollumfänglich. Wir sind deshalb bestens gerüstet, um Ihre Anlagen entsprechend zu begutachten und die Gefährdungsanalyse Ihres Trinkwassers zu erstellen.

Im Rahmen der Gefährdungsanalyse überprüfen wir Ihre Trinkwasseranlage auf Schwachstellen und Risiken, um die Ursache für die Kontamination zu finden. Anhand dessen erstellen wir ein Konzept, das Maßnahmen zur Ursachenbeseitigung beinhaltet sowie Vorschläge für die Sanierung der Trinkwasserinstallation.

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